
Die anpassungsfähige Klinik
Der AKG fordert, Umbaufähigkeit als messbares Planungsziel in Vergabe und Förderung zu verankern – nicht als Absichtserklärung, sondern als überprüfbare Kennzahl.
Krankenhäuser werden für einen Versorgungsauftrag geplant, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereits ein anderer ist. Zwischen Bedarfsfeststellung und Eröffnung liegen im Bundesdurchschnitt neun Jahre. In dieser Zeit verändern sich Fallzahlen, Verweildauern, Personalverfügbarkeit und Medizintechnik grundlegend.
Der AKG vertritt die Position, dass Anpassungsfähigkeit kein weiches Qualitätsmerkmal ist, sondern eine planbare und prüfbare Eigenschaft. Sie entsteht aus vier Entscheidungen: großzügige Achsraster, überdimensionierte Schachtreserven, nutzungsneutrale Geschosshöhen und eine Trennung von Primär- und Sekundärkonstruktion.
Diese Entscheidungen kosten in der Erstinvestition zwischen drei und sechs Prozent. Über einen Lebenszyklus von vierzig Jahren amortisieren sie sich bereits beim zweiten größeren Umbau – ein Fall, der in jedem Krankenhaus dieser Größenordnung eintritt.
Der AKG fordert deshalb: Fördermittelvergabe nach dem Krankenhauszukunftsgesetz und vergleichbaren Landesprogrammen soll Umbaufähigkeit als eigenständiges Bewertungskriterium führen. Wettbewerbsauslobungen sollen Grundrissvarianten für mindestens zwei alternative Nutzungsszenarien verlangen.
Ohne diese Verankerung bleibt Anpassungsfähigkeit das, was sie heute meist ist: ein Kapitel im Erläuterungsbericht, das nach der Vergabe niemand mehr liest.
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